taz am 26.02.2019: Volksbegehren Deutsche Wohnen – Der Enteignungs-Code
Die Macher des Enteignungsvolksbegehrens rechnen mit Entschädigungskosten von 7,3 Milliarden Euro – Gegner hingegen kommen auf über 25 Milliarden.
Die Berechnung der Initiative geht von künftig niedrigeren Mieten in den zu enteignenden Wohnungen aus – sprich von einem Quadratmeterpreis von 3,81 Euro – und errechnen daraus drei Modelle, welche die Kosten auf 7,3 bis 12 Milliarden beziffern. Das 7,3-Milliarden-Modell sei das favorisierte.
Aus Sicht der Initiative müsste das Land davon nur 20 Prozent aus dem Haushalt zahlen, also 1,5 Milliarden. Die restlichen 6 Milliarden sollen über Kredite zu finanzieren sein, die sich trotz niedriger Miete über dreißig Jahre abzahlen ließen.
Die 7,3 Milliarden sind der zweite Eckwert in der Diskussion über das Volksbegehren. Im Januar schon sprach die Chefin des Verbands Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU), Maren Kern, von 25 Milliarden. „Das ist noch eine konservative Schätzung“, ergänzte am Dienstag gegenüber der taz BBU-Sprecher David Eberhart. „Luftschlösser“, sagte er zur Spannbreite von 7,3 bis 12 Milliarden. In den nächsten Tagen will auch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ihre Kostenschätzung für das Volksbegehren vorlegen.