Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

 

taz.de am 09.05.2019: Neues Kreuzberger Zentrum – Mieterhöhung trotz allem

Vor knapp zwei Jahren wurde das Neue Kreuzberger Zentrum am Kottbusser Tor rekommunalisiert. Nun bekamen die BewohnerInnen Mieterhöhungen.

Als Mitte 2017 das Neue Kreuzberger Zentrum (NKZ), dieser Koloss des soziales Wohnungsbaus am Kottbusser Tor, durch die Wohnungsbaugesellschaft Gewobag übernommen wurde, war die Erleichterung bei MieterInnen und Gewerbetreibenden gewaltig. Statt eines nach maximalem Profit strebenden privaten Wohnungsunternehmens gingen die 295 Sozialwohnungen und 90 Gewerbeeinheiten damit an ein Unternehmen der öffentlichen Hand. Mieterhöhungen und die folgende Verdrängung einkommensschwacher Klientel waren damit vom Tisch. So die Überzeugung damals. Doch mit dieser Sicherheit ist es nun vorbei.

Am 30. April erhielten alle WohnungsmieterInnen der insgesamt sechs Gebäude Mieterhöhungen, die ab Juni gelten sollen. Auf Anfrage der taz teilte die Gewobag mit, dass die Mieterhöhungen in einer Spanne von 6,74 Euro bis 19,85 Euro pro Monat liegen, im Maximalfall also bei 238,20 Euro im Jahr.

In einem der taz vorliegenden Schreiben für eine 73 Quadratmeter große Wohnung sollen die MieterInnen monatlich 14,45 Euro mehr zahlen, ein Aufschlag von immerhin 2,45 Prozent. „Für die Leute hier ist das total viel Geld“, sagt Marie Schubenz, Sprecherin des Mieterrates. Sie fordert die Rücknahme der Forderungen, „schließlich wurde das NKZ doch gekauft, um die Mieten stabil zu halten“. Die Gewobag spricht von „nachholenden Anpassungen“.

Der Senat hat kein Problem mit den Gewobag-Forderungen. Aus dem Stadtentwicklungsressort heißt es auf Anfrage: Die Wirtschaftlichkeitsberechnung der Gewobag, die im Zuge des Ankaufs erstellt wurde, „beinhaltet eine Bestandsmietenentwicklung“. Verwiesen wird auf die Kooperationsvereinbarung „Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung“, die Senatorin Katrin Lompscher (Linke) 2017 mit den sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften geschlossen hat. Demnach dürfen die Gesellschaften die Mieten nur um maximal zwei Prozent im Jahr anheben. Möglich seien aber auch „einmalige Mieterhöhungen bis zu vier Prozent innerhalb von zwei Jahren“, so die Senatsverwaltung. Für MieterInnen, die nach der Steigerung mehr als 30 Prozent ihres Haushaltsnettoeinkommens für die Miete zahlen müssten, besteht die Möglichkeit, einen Härtefallantrag zu stellen. Bei einem erfolgreichen Antrag wird ein Mietzuschuss gewährt.

https://www.taz.de/Mieten-im-Neuen-Kreuzberger-Zentrum/!5590036/?x