Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

Berliner Zeitung am 06.06.2019: Senat friert Mieten ein – So funktioniert der neue Berliner Mietendeckel
Der Senat will die Mieten in der Stadt für fünf Jahre einfrieren. Von 2020 bis 2025 soll es so gut wie keine Mieterhöhungen mehr geben. Dafür soll ein Mietendeckel sorgen.

1. Wie sollen die Mieten gedeckelt werden?

Der Mietendeckel ist ein Landesgesetz, mit dem der Senat die Mieten in der Stadt für fünf Jahre einfrieren will. Zusätzlich sind Mietobergrenzen geplant: Liegen bereits vereinbarte Mieten über diesen Obergrenzen, können die Mieter eine Absenkung der Miete verlangen.

2. Welche Obergrenzen sind geplant?

Festlegungen zu den Mietobergrenzen gibt es noch nicht. Die Obergrenze könnte nach Angaben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung als „ein einheitlicher einkommensorientierter Wert oder differenziert, zum Beispiel entsprechend den Baualtersklassen im Berliner Mietspiegel, ausgestaltet werden“.

3. Für welche Wohnungen gilt der Deckel?

Für alle nicht preisgebundenen Wohnungen in Mehrfamilienhäusern. Das sind etwa 1,4 Millionen der 1,9 Millionen Wohnungen in der Bundeshauptstadt.

Sozialwohnungen gehören nicht dazu. Für sie gilt ein gesondertes Recht. Ausgenommen sind zudem Ein- und Zweifamilienhäuser. Für Neubauten, die noch nicht vermietet wurden, soll der Mietendeckel ebenfalls nicht gelten.

4. Sind noch Modernisierungen möglich?

Ja. Wenn sich die Bruttowarmmiete, also die Kaltmiete plus Nebenkosten, um nicht mehr als 50 Cent je Quadratmeter Wohnfläche erhöht, müssen Vermieter eine Modernisierung lediglich anzeigen.

Ein Beispiel: Beläuft sich die bisherige Bruttowarmmiete für eine 100 Quadratmeter große Wohnung auf 1000 Euro, darf die Miete künftig nach einer Modernisierung um maximal 50 Euro steigen – auf 1050 Euro. Vermieter müssen die voraussichtlichen Einsparungen, etwa durch eine neue Heizung, durch einen Sachverständigen nachweisen.

5. Wofür wird eine Genehmigung benötigt?

Für Modernisierungen, nach denen sich die Bruttowarmmiete um mehr als 50 Cent je Quadratmeter Wohnfläche erhöht. Geprüft wird dabei, ob die Arbeiten unabweisbar sind und wie sie sich auf die Miete auswirken.

6. Was passiert mit Eigentümern, die durch den Mietendeckel in finanzielle Not geraten?

Für sie ist eine Härtefallregelung vorgesehen. Sofern Vermieter eine wirtschaftliche Notlage nachweisen, soll die Investitionsbank Berlin (IBB) im Einzelfall Mieterhöhungen genehmigen können.

Den betroffenen Mietern soll die Differenz zwischen der genehmigten Miete und der Mietobergrenze erstattet werden, falls sie Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben.

7. Welche Strafen drohen bei Verstößen?

Bußgelder von bis zu 500.000 Euro.

8. Ist der geplante Mietenstopp juristisch sicher?

Ob der Mietendeckel rechtlich Bestand hat, ist offen. Der Senat betritt mit der Regelung Neuland. Vermieter haben Klagen angekündigt. Die Hürden für die Feststellung einer Verfassungswidrigkeit sind laut Senatsverwaltung für Stadtentwicklung aber sehr hoch.
Selbst wenn es ein Urteil hierzu geben sollte, bedeute dies nicht zwangsläufig, dass das Gesetz zum Mietendeckel aufgehoben werde. Es könnte auch einen Auftrag zur Überarbeitung geben.

9. Was geschieht mit dem Volksbegehren zur Enteignung großer Immobilienunternehmen?

Das Volksbegehren geht weiter. Die Initiative Deutsche Wohnen und Co enteignen begrüßt zwar den Mietendeckel, sieht in dem Instrument aber „keine grundsätzliche Lösung“. Der Mietendeckel erleichtere allerdings ihr Vorhaben, da der Wert der Immobilien und somit auch die Entschädigungskosten bei einer Vergesellschaftung sinken dürfte.

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/senat-friert-mieten-ein–so-funktioniert-der-neue-berliner-mietendeckel–32663014