Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

 
 
rbb24.de am 07.05.2020: Berliner Mietendeckel Sorge wegen kryptischer Briefe vom Vermieter

Viele in Berlin erhalten derzeit Post vom Vermieter. In bürokratisch verklausulierten Texten wird darin die Wohnung beschrieben. Auch wenn es kaum zu glauben ist: Die Schreiben sollen den Mietern wirklich helfen, sich vor zu hohen Mieten zu schützen.

Berliner Vermieter sorgen seit wenigen Wochen bei hunderttausenden Mietern der Stadt für Sorge und Ratlosigkeit. Der Grund sind Briefe an die Mieter. Sie sind voller Floskeln und Verweise auf Verordnungen und Gesetze – und machen Angst.

Doch die Schreiben dienen eigentlich Berlins Mietern als Hilfe für einen möglichen Streit mit den Wohnungsbesitzern um eine angemessene Miete, denn sie belegen: Für Berlin gilt jetzt der Mietendeckel und damit klare Anhaltspunkte für Miethöhen.

Mietendeckelgesetz verpflichtet die Vermieter zu diesen Infobriefen

Wiebke Werner, Vizegeschäftsführerin des Berliner Mietervereins sagte im rbb über diese Infoschreiben: “Das ist für die Mieter sehr verwirrend, weil sie nicht einordnen können: Ist das jetzt ‘ne Mieterhöhung, muss ich das unterschreiben oder nicht?” Doch all das bedeutet der Brief nicht, sondern er ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Infoschreiben an alle Mieter.

Hintergrund der derzeit hunderttausendfach verschickten Post ist der Berliner Mietendeckel. Der ist seit Februar in Kraft und das Gesetz schreibt vor, dass die Vermieter innerhalb der ersten zwei Monate – also im März und im April – Post an ihre Mieter senden müssen.

In den Schreiben müssen die Vermieter ihren Mietern erklären, welche Höchstmiete sie von ihnen laut Mietendeckelgesetz verlangen dürfen. Zu dieser Erklärung gehört die Aufzählung der Wohnungsausstattung und das Baujahr des Hauses, weil diese Daten mit darüber entscheiden, wie hoch die Miete sein darf. Die Schreiben dienen also dazu, um anhand der darin beschriebenen Eckpunkte die Wohnung und die Miethöhe in der Mietendeckeltabelle einordnen zu können.

Oft fehlerhafte Beschreibung der Wohnung

Für Verwirrung sorgt bei vielen, dass manche Mieter in diesen Schreiben nur eine fehlerhafte oder ungenügende Beschreibung ihrer Wohnung zugeschickt bekommen. Auch hier beruhigt Wiebke Werner vom Mieterverein, weil solche fehlerhaften Beschreibungen keine rechtlichen Folgen für die Mieter haben. Allerdings empfiehlt sie, die Vermieter darauf hinzuweisen, sollten sie in ihrer Wohnung beispielsweise die beschriebenen Ausstattungsmerkmale gar nicht haben.

Die Schreiben sind also eine Art Aufzählung der Wohnungsmerkmale als eine der Berechnungsgrundlagen für die Wohnungsmiete, hinzu kommt die Lage der Wohung im Stadtgebiet als weiterer Faktor für den Mieten-Höchstpreis.

Ab November müssen zu hohe Mieten gesenkt werden

Ab November müssen die Mieten abgesenkt werden, die laut Mietendeckel zu hoch sind. Den Mietern sollen die nun verschickten Beschreibungen dann helfen, um ihre Miete anhand des Mietendeckels überprüfen und möglicherweise juristisch dagegen vorgehen zu können.

Der Berliner Mieterverein rät darum all jenen, die bislang keine Post mit solch einer Information bekommen haben, die Vermieter daran zu erinnern, ihnen diese “Informationsschreiben / die Auskunft nach §6 Abs. 4 des MietenWoG” zu schicken. Der Vermieter sei dazu verpflichtet. Lediglich wegen der aktuellen Arbeitserschwernisse rund um die Corona-Pandemie droht den säumigen Vermieter bislang noch kein Bußgeld.

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