Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

 
 
Sind Mängel für die Einordnung im Mietspiegel relevant?

Die Antwort des Amtsgerichts Mitte (AG Mitte – 113 C 5055/19, Beschluss vom 18.05.2020) lautet: Nein!

Zur Begründung führt das Amtsgericht Mitte in seiner vorgenannten Entscheidung unter II. wie folgt aus: „Die Beklagten schildern Umstände, die möglicherweise einen Anspruch wegen eines Mangels der Mietsache begründen. Mängel sind für aber grundsätzlich für die Einordnung im Mietspiegel nicht relevant.

Wohnung: Diese Gruppe ist als neutral zu bewerten. Auch hier gilt: Mängel, die die Beklagten schildern (im Übrigen auch unsubstantiiert, siehe dazu die bisherigen Erörterungen und Hinweise), sind für die Einordnung im Mietspiegel irrelevant. Wenn es etwa ein Schimmelproblem geben sollte, wäre dies ggf. ein Mietmangel und die Klägerin wäre zur Beseitigung verpflichtet, ggf. stünden den Beklagten Mietminderungsansprüche zu.”