Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

rbb24.de am 04.09.2020: Kontrolle der Miethöhe – Senat will bis Herbst 150 Stellen für Mietendeckel besetzen
Die Berliner Senatsverwaltung für Wohnen will bis zum Spätherbst gut 150 Stellen besetzen, die für die Umsetzung des Mietendeckels vorgesehen sind. Wie eine Sprecherin mitteilte, ist davon auszugehen, dass das zuständige Referat bis zum 23. November arbeitsfähig ist.
Ab diesem Zeitpunkt sind laut dem Mietendeckelgesetz überhöhte Mieten verboten. Die Mitarbeiter werden benötigt, um das Verbot zu überwachen. Es gilt, wenn eine Miete mehr als 20 Prozent über der entsprechenden Obergrenze liegt.
Die Stellen sind befristet bis zum Auslaufen des Gesetzes nach fünf Jahren. Falls der Mietendeckel schon zuvor juristisch scheitert, droht den Mitarbeitern laut Senatsverwaltung aber nicht die Entlassung. Sie sollen dann für andere Aufgaben eingesetzt werden.
Weitere 48 befristete Stellen gibt es in den Bezirken, wo die Ausschreibung bereits im Mai endete.

Ab 2022 dürfen die Bestandsmieten höchstens um 1,3 Prozent jährlich steigen. Wird eine Wohnung wieder vermietet, muss sich der Vermieter an vom Staat festgelegte Obergrenzen und die zuletzt verlangte Miete halten. Das Gesetz soll zunächst für fünf Jahre gelten.