Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

Berliner Zeitung am 07.11.2022 – Städtische Unternehmen: Mietenstopp gilt auch für Sozialwohnungen
Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel appelliert an private Vermieter, dem Beispiel des Landes zu folgen. Unklarheit über Fristen.
Der Mietenstopp für die Wohnungen der sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen gilt sowohl für frei finanzierte Wohnungen als auch für sozial geförderte Wohnungen. Das stellte Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD) am Montag im Ausschuss für Stadtentwicklung im Abgeordnetenhaus klar. Damit bleiben die Bewohner von rund 350.000 Wohnungen, die derzeit von den landeseigenen Unternehmen verwaltet werden, bis Ende 2023 von Mieterhöhungen verschont.
Wie berichtet, ist der Mietenstopp bei den landeseigenen Unternehmen Teil des Entlastungspakets der Berliner Landesregierung, um Haushalte in der Zeit explodierender Kosten zu unterstützen. Neben dem Mietenstopp gilt bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen ein Kündigungsmoratorium. Ausgenommen davon sollen allerdings schon laufende Verfahren sein, wie der Sprecher der landeseigenen Unternehmen, Gesobau-Chef Jörg Franzen, sagte.
Mieter der sechs landeseigenen Unternehmen werden durch den Mietenstopp bis Ende kommenden Jahres um rund elf Millionen Euro entlastet. Auf das Verhalten der privaten Vermieter hat die Landesregierung aber keinen Einfluss. Ihnen steht es frei, ob sie die gesetzlichen Spielräume für Mieterhöhungen nutzen oder nicht. Insgesamt gibt es rund 1,7 Millionen Mietwohnungen in Berlin. Die sechs landeseigenen Unternehmen vermieten also nur einen kleinen Teil der Wohnungen.

Senator appelliert an private Vermieter

Angesichts steigender Energiekosten seien alle Vermieter gut beraten, die Kaltmieten „nicht weiter zu steigern“, wenn sie stabile Mietverhältnisse auf Dauer haben wollen, sagte Geisel. Der Senator appellierte an alle privaten Vermieter, sich dem Mietenstopp der landeseigenen Wohnungsunternehmen anzuschließen.
Vor zwei Monaten, als sich der Berliner Verfassungsgerichtshof noch nicht zu einer möglichen Wahlwiederholung in der Stadt geäußert hatte, hatte Geisel die Mieterhöhungen bei den landeseigenen Unternehmen noch verteidigt. Die Mieterhöhungen seien „moderat“ und bewegten sich im Bereich des Neubaus innerhalb der vorgeschriebenen Grenzen von zwei Prozent jährlich, sagte Geisel Anfang September. Niemandem in der Stadt sei geholfen, wenn die Wohnungsbaugesellschaften wirtschaftlich nicht mehr tragfähig seien.
Nun sollen die landeseigenen Unternehmen über den Nachtragshaushalt mit rund 33 Millionen Euro unterstützt werden, elf Millionen Euro davon sind als Kompensation für den Mietenstopp gedacht, 22 Millionen als Stärkung des Eigenkapitals, also als Geldspritze. „Das ist schön, aber es löst noch nicht unsere Probleme“, sagte Gesobau-Chef Franzen. Mit den 33 Millionen Euro ließen sich bei Baukosten von 4000 Euro pro Quadratmeter und einem Eigenkapital von 30 Prozent rund 400 Wohnungen errichten.

Idee zum Verkauf von Eigentumswohnungen hat sich erledigt

Zum Vergleich: In dieser Legislaturperiode sollen die landeseigenen Unternehmen jährlich 7000 Wohnungen errichten, also insgesamt 35.000 Wohnungen in fünf Jahren. Nicht mehr infrage kommt laut Franzen, dass die landeseigenen Unternehmen ihre Einnahmen durch den Verkauf von Eigentumswohnungen verbessern. Diese Idee könnte man inzwischen „knicken“ – wegen der hohen Baukosten und der steigenden Zinsen.
Aus der Koalition werden unterdessen weitere Forderungen zum Mieterschutz laut. Der Linken-Abgeordnete Niklas Schenker sagte: „Wichtig ist jetzt, dass der Senat Transparenz herstellt, zu welchem Stichtag die Regelungen für den Mieterschutz greifen.“ Er habe mit einer Reihe von Mietern zu tun, die nur wenige Tage vor der Verkündung des Senats eine Mieterhöhung oder Kündigung erhalten haben. „Ich erwarte, dass auch diese zurückgenommen werden“, so Schenker. „Alles andere wäre nicht erklärbar.“ Ähnlich äußert sich die Grünen-Abgeordnete Katrin Schmidberger. „Auch die Kündigungen, die vor dem 27. September ausgesprochen wurden, aber erst in einigen Monaten fällig werden, sollten zumindest für 2023 ausgesetzt werden“, fordert sie. Am 27. September hatte der Senat den Kündigungsschutz beschlossen.
Die Frage zu den Regelungen für die laufenden Verfahren zu Kündigungen könne nur durch die hierfür zuständige Senatsverwaltung für Justiz beantwortet werden, erklärte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung auf Anfrage. Der Mietenstopp gelte mit Wirkung vom 1. November 2022 bis zum 31. Dezember 2023. Senator Geisel habe die Vorstände und Geschäftsführungen der sechs städtischen Wohnungsbaugesellschaften gebeten, mit Wirkung vom 1. November 2022 keine Mieterhöhungen auszusprechen und Mieterhöhungsverlangen erst mit Wirkung zum 1. Januar 2024 wiederaufzunehmen. Bereits erfolgte Mieterhöhungen zum 1. November 2022 und später sollen zurückgenommen werden.

Für neues Wohngeld werden 200 weitere Mitarbeiter gebraucht

Bei den Vorbereitungen für die Wohngeldreform im nächsten Jahr sieht sich Berlin im Vergleich zu den anderen Bundesländern unterdessen gut gerüstet. Im Laufe des Januar werden laut Stadtentwicklungssenator Geisel voraussichtlich die computergestützten Voraussetzungen für Beantragung und Bewilligung der Wohngeldanträge geschaffen sein. Nordrhein-Westfalen fasse dafür den Mai nächsten Jahres ins Auge.
Ein deutliches Problem ist laut Geisel bei der Personalausstattung der Bezirke zu erwarten. Bei der geplanten Verdreifachung des Empfängerkreises von Wohngeld sei mit einer Vervierfachung oder Verfünffachung der Antragszahlen zu rechnen – weil auch eine Reihe von Anträgen gestellt werden, die nicht bewilligt werden. Die Bezirksämter müssten deshalb deutlich besser mit Personal ausgestattet werden. Bisher seien 100 Mitarbeiter in den Bezirken mit der Bearbeitung von Wohngeldanträgen beschäftigt. Künftig würden voraussichtlich 200 weitere Mitarbeiter benötigt. Die Stellen seien beantragt. 20 Millionen Euro stünden dafür zur Verfügung.
Aus den Bezirken gebe es nun aber den Hinweis, dass das Geld nicht ausreiche, so Geisel. Denn damit könnten Beschäftigungsverhältnisse nur für zwei Jahre finanziert werden. Es müssten aber dauerhafte Stellen geschaffen werden. Sonst würde man kein Personal finden. Er bitte, diesen Wunsch der Bezirksämter ernst zu nehmen, so Geisel. Ziel sei, das neue Wohngeld so schnell wie möglich auszuzahlen.