Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

Ist ein Legionellenbefall ein Mietmangel?

Pressemitteilung Nr. 02/2015 des Amtsgericht München vom 09.01.2015 – AG München – 452 C 2214/14, Urteil vom 25.06.2014: “Legionellen-Befall in einer Mietwohnung ist erst dann ein Mangel, wenn der Grenzwert für eine Gesundheitsgefährdung erreicht wird.”

http://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/m/presse/archiv/2015/04633/index.php