Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Pressemitteilung des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht vom 25.11.2014: Belästigende Werbung – Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten für werbliche Zwecke!

Unter welchen rechtlichen Voraussetzungen ist Telefon-, E-Mail-, SMS- sowie Postwerbung erlaubt?

https://www.lda.bayern.de/lda/datenschutzaufsicht/p_archiv/2014/pm014.html