Wie hoch dürfen die Stornogebühren bei einer Flugpauschalreise maximal sein?
Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg vom 11.12.2014:
Juristin Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale: “Grundsätzlich sind bei Flugpauschalreisen bisher folgende maximale Rücktrittspauschalen durch die Rechtsprechung anerkannt:
– Bis 30 Tage vor Reiseantritt 20 %
– Ab 29. – 22. Tag vor Reiseantritt 30 %
– Ab 21. – 15. Tag vor Reiseantritt 40 %
– Ab 14. – 07. Tag vor Reiseantritt 50 %
– Ab 06. Tag vor Reiseantritt 55 %
– Ab Nichtantritt 75 %.”
http://www.vzb.de/pauschalreise-vorkasse-anzahlung-storno