BGH – VIII ZR 104/14, Urteil vom 29.04.2015 – Gebrauchtwagenhändler haftet für Rost!
- Der BGH entschied, dass beim Gebrauchtwagenverkauf der Händler gesetzlich zur Gewährleistung verpflichtet ist. Diese umfasst zwei Jahre.
- Typische Fälle von Gewährleistung sind etwa Schäden an Getriebe und Motor. Bei Verschleiß greift die Gewährleistung nicht.
http://www.sueddeutsche.de/auto/bgh-urteil-gebrauchtwagenhaendler-haftet-fuer-rost-1.2458650