Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

Amtsgericht Frankfurt am Main – 33 C 3506/14, Urteil vom 26.03.2015: Mieter droht mit Straftat – Fristlose Kündigung berechtigt!

Droht ein Mieter einem anderen Hausbewohner an, ihm Körperteile abzuschneiden, kann der Vermieter das Mietverhältnis fristlos kündigen.

Das Verhalten des Mieters ist ein wichtiger Grund für eine außerordentliche fristlose Kündigung. Die Vermieterin muss es nicht hinnehmen, dass ein Mieter einen anderen Hausbewohner mit einem Verbrechen bedroht, damit eklatant gegen die Rechtsordnung verstößt und nachhaltig den Hausfrieden stört. Der Vermieterin ist es nicht zuzumuten, das Mietverhältnis fortzusetzen. Sie hat gegenüber den anderen Mietern eine Schutzpflicht.

http://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/mieter-droht-mit-straftat-fristlose-kuendigung-berechtigt_258_301080.html