Landgericht Berlin – 63 S 373/13, Urteil vom 24.06.2014: Mieter müssen für Reparaturen keine Baufreiheit schaffen!
Hat der Vermieter umfangreiche Arbeiten in der Wohnung angekündigt, muss der Mieter für die Maßnahmen nicht die betroffenen Räume leerräumen. Benötigen die Handwerker einen freien Zugang, muss der Vermieter dafür Sorge tragen.