Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

BGH – XI ZR 406/13, Urteil vom 05.05.2015 – Banken müssen
Lebensversicherungen nicht rückabwickeln!

Banken können aufatmen, Verbraucher nicht: An Darlehen gekoppelte
Lebensversicherungen müssen nicht durch das kreditgebende Institut
rückabgewickelt werden. Das hat der Bundesgerichtshof am 05.05.2015
entschieden.

Weder handele sich bei den Verträgen um ein sogenanntes verbundenes
Rechtsgeschäft noch seien sie als wirtschaftliche Einheit zu sehen,
begründete der Vorsitzende Richter den Beschluss des XI. Senats.

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