Amtsgericht Münster – 8 C 2524/13, Urteil vom 19.02.2014: Kuriose Fälle vor Gericht: Ein Mieter stritt sich vor Gericht mit dem Vermieter, ob er Auto fahren darf!
Das Autofahren verbieten wollte der Vermieter einer Wohnung einem Mieter in einem Fall, den das AG Münster auf dem Tisch hatte.
„Der Mieter darf so viel Auto fahren, wie er will“, sagte das AG Münster (Urteil v. 19.2.2014, 8 C 2524/13). Die Vereinbarung über das Autoverbot sei unwirksam. Gegen das Ziel, die Siedlung als zukunftsweisendes Wohnquartier mit besonderer ökologischer und urbaner Wohnqualität zu gestalten, sei an sich zwar nichts einzuwenden. Das Autoverbot sei aber viel zu generell gefasst, weil es z. B. auch den Fall umfasse, dass ein Mieter ein Auto erbt oder zwar ein solches hat, es aber dauerhaft jemand anderem überlässt.