Amtsgericht München – 474 C 18543/14, Urteil vom 28.11.2014: “Promovierter Arsch” darf Wohnung fristlos kündigen!
Ein von seinem Mieter als “promovierter Arsch” beleidigter Vermieter hat das Recht, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. Dies entschied das Amtsgericht München. Demnach ist nach solch einer massiven Beleidigung vor einer Kündigung keine Abmahnung mehr nötig. Als Grund nannte das Gericht auch, dass beide Parteien im selben Haus wohnten und sich dadurch zwangsläufig begegnen mussten und dass der Mieter sich nicht entschuldigt hat (Az. 474 C18543/14).
