Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

BAG – 10 AZR 191/14, Urteil vom 13.05.2015: Urteil mit Signalwirkung – Auch Kranke haben Anspruch auf Mindestlohn!

Seit dem 1. Januar 2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn für Arbeitnehmer. Einige Arbeitgeber halten sich jedoch nur bei tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden an den Mindestsatz. Im Krankheitsfall gewähren sie nur eine niedrigere betriebliche Vergütung. Dieser Praxis schiebt das Bundesarbeitsgericht nun einen Riegel vor.

Bundesarbeitsgericht stellt klar: Mindestlohn gilt auch für Kranke

http://www.n-tv.de/ratgeber/Mindestlohn-gilt-auch-fuer-Kranke-article15098006.html