Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

BGH – I ZR 7/14, I ZR 19/14 + I ZR 75/14, Urteile vom 11.06.2015: Schadensersatz für illegale Musikdownloads im Internet!

Wegen illegaler Downloads von Musik müssen drei Väter und Mütter Schadensersatz und Abmahnkosten in Höhe von mehreren Tausend Euro zahlen.

Der BGH verwies am 11.06.2015 auf sein sogenanntes Morpheus-Urteil von 2012, wonach Eltern nur dann nicht haften müssen, wenn sie ihre Kinder ausdrücklich darüber belehrt haben, dass solche Musikdownloads illegal sind. Weil die Frau das der Vorinstanz zufolge nicht getan hat und damit ihre Aufsichtspflicht verletzte, muss sie nun für den Schaden haften.

200 Euro Lizenzgebühr in Ordnung!

Das Gericht bestätigte mit seinen Urteilen auch, dass die Musikindustrie eine Lizenzgebühr von je 200 Euro für jeden illegal angebotenen Musiktitel berechnen darf, solange sich die Zahl der entsprechenden Titel in einem “überschaubaren Rahmen” bewegt.

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/filesharing-urteil-bgh-gibt-plattenfirmen-recht-a-1038380.html