Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:


n24 am 04.06.2015: Ist Grillen auf dem Balkon immer erlaubt?

Endlich Sommer! Bei Temperaturen weit über 20 Grad zieht es viele nach draußen. Wer seinen Grill auf dem Balkon anwerfen möchte, darf das grundsätzlich. Denn das Grillen auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten ist Mietern erlaubt, erklärt der Deutsche Mieterbund in Berlin.

Nachbarn müssen dies akzeptieren. Eine Ausnahme: Ist im Mietvertrag ausdrücklich das Grillen auf Balkon oder Terrasse verboten, müssen sich Mieter daran halten. Wer das Grillverbot missachtet, riskiert eine Abmahnung oder die Kündigung, befand das Landgericht Essen.

Grundsätzlich gibt es auch beim Grillen ein allgemeingültiges Gebot der Rücksichtnahme, erklärt der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Das heißt, dass während der Grillsaison allenfalls zweimal im Monat auf dem Balkon gegrillt werden sollte. Betroffenen Nachbarn sollte hierbei durch eine vorherige Ankündigung die Möglichkeit gegeben werden, sich vor Rauchbelästigungen zu schützen.

Auch wenn nur nach Vorankündigung oder nur zwischen 17.00 Uhr und 22.00 Uhr vereinzelt gegrillt wird, muss immer die Rauchbeeinträchtigung für die Nachbarn so gering wie möglich gehalten werden. Deshalb sollten Grillfreunde vom Holzkohle- zum Elektrogrill wechseln und möglichst mit Aluminiumschalen arbeiten, empfiehlt der Mieterbund.

http://www.n24.de/n24/Nachrichten/Verbraucher/d/6752208/ist-grillen-auf-dem-balkon-immer-erlaubt-.html