Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Bundeskartellamt am 02.07.2015 – Sektoruntersuchung bei Ablesediensten von Heiz- und Wasserkosten!

Das Bundeskartellamt hat eine Sektoruntersuchung im Bereich der Erfassung und Abrechnung von Heiz- und Wasserkosten eingeleitet. Das sogenannte „Submetering“ umfasst die verbrauchsabhängige Erfassung und Abrechnung von Heiz- und Wasserkosten in Gebäuden sowie die Überlassung der dafür benötigten messtechnischen Ausstattung wie Heizkostenverteiler oder Wärme- und Wasserzähler.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes:  Die Sektoruntersuchung soll Aufschluss über die aktuelle Marktsituation und die Wettbewerbsintensität bei Submetering geben sowie etwaige Wettbewerbsprobleme aufdecken. Der Markt für Ablesedienste ist konzentriert. Neben kleinen lokalen Anbietern gibt es nur sehr wenige bundesweit aktive Unternehmen. Gegenstand der Analyse werden insbesondere die Marktstruktur sowie die Preise und Erlöse für Submetering-Dienstleistungen sein.

Im Rahmen der wettbewerblichen Bewertung wird auch zu berücksichtigen sein, dass Mieter zwar nicht die unmittelbaren Vertragspartner der Ablese-Dienstleister sind, sie aber überwiegend die Kosten tragen. Technische Weiterentwicklungen, wie z.B. die Möglichkeit der Fernauslesung über Funk, werden ebenfalls Eingang in die Untersuchung finden. Es wird zu klären sein, ob Marktzutrittschsranken bestehen, die den Markteintritt neuer Anbieter erschweren. Weiterer Aspekt der Sektoruntersuchung ist die Verhandlungsmacht der Submetering-Dienstleister gegenüber Immobilieneigentümern.

http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Meldung/DE/Pressemitteilungen/2015/02_07_2015_Submetering.html

Der AMV verweist hierzu auf seine Pressemitteilung 41/2015 vom 02.07.2015 – Branchenuntersuchung des Bundeskartellamtes gem. § 32e GWB bei Ablesediensten von Heiz- und Wasserkosten war überfällig!  (abrufbar unter http://mieter-verbraucherschutz.berlin/wp-content/uploads/2015/07/Pressemitteilung-2015-41.pdf)

“Der AMV befürwortet im Interesse aller Mieterinnen und Mieter die nunmehr eingeleitete Branchenuntersuchung des Bundeskartellamtes gem. § 32e GWB bei Ablesediensten von Heiz- und Wasserkosten ausdrücklich und empfindet sie als längst überfällig,” sagt der 1. Vorsitzende des AMV, RA Uwe Piper. “Bedenkt man, dass der Ablesemarkt bundestweit in Deutschland weitestgehend zwischen Techem, ista, Kalorimeta, Brunata und Minol aufgeteilt ist und schaut sich die Produkt-, Leistungs- und Preispaletten der vorgenannten Unternehmen an, kann man bereits von starren Preisen und einem eingeschränkten Wettbewerb sprechen,” ergänzt Piper. “Es ist zu hoffen, dass bereits die Einleitung des Untersuchungsverfahrens Wirkung zeigen, es zu mehr Wettbewerb kommen wird und damit im Ergebnis die Preise, die die Mieterinnen und Mieter über die Nebenkosten tragen, fallen werden.”