Watchlist Internet am 03.08.2015: Wenn sich der Erbenermittler meldet!
Ein Rechtsberater informiert Internet-Nutzer/innen in einer E-Mail darüber, dass sie in einem Verwandtschaftsverhältnis zu einem verstorbenen Mandanten stehen. Um dessen Erbe antreten zu können, müssen sie Vorschusszahlungen leisten. Das darf nicht getan werden, denn es handelt sich um einen Betrugsversuch.
Der Betrugsversuch beginnt mit einem Schreiben, in dem von einem Vermögenswert in Millionenhöhe die Rede ist.
Sollten Sie eine Benachrichtigung darüber erhalten, dass Sie in einem Verwandtschaftsverhältnis mit einem verstorbenen Millionär stehen, ignorieren Sie das Schreiben. Es handelt sich um den Beginn eines Betrugsversuchs!
https://www.watchlist-internet.at/scamming/wenn-sich-der-erbenermittler-meldet/