Aus der Rubrik “Gesetzesvorhaben”:

BR.de am 06.08.2015: Kaffeefahrten – Abzocke beim Kaffeeklatsch!

“Kaffeefahrten” sind nicht unbeliebt – bei Rentnern nicht, und schon gar nicht bei den Veranstaltern, die an den integrierten Verkaufsveranstaltungen ordentlich verdienen. Zu viel und zu unredlich, finden viele. Ein Gesetzentwurf ist in Arbeit!

Ein neuer Gesetzentwurf im Bundesrat, eingebracht von Bayern, will die Verbraucher nun im Vorfeld schützen. Folgende Punkte enthält der Vorschlag:

  1. Vertriebsverbote: Finanzdienstleistungen, Medizinprodukte, Reisen und Nahrungsergänzungsmittel dürfen auf Kaffeefahrten grundsätzlich nicht mehr verkauft werden.
  2. Anzeigepflicht: Grenzüberschreitende Kaffeefahrten sind bei den Behörden anzumelden, damit die im Falle eines Falles gezielt eingreifen könnten.
  3. Erhöhte Bußgelder: Für einen Verstoß gegen das Vertriebsverbot sollen bis zu 25.000 Euro fällig werden, bei einem gegen die Anzeigepflicht bis zu 10.000 Euro.

http://www.br.de/fernsehen/bayerisches-fernsehen/sendungen/abendschau/kaffeefahrt-butterfahrt-haustuergeschaeft-100.html