Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Muss sich eine Modernisierungsankündigung an alle Mietvertragspartner auf Mieterseite richten?

Die Antwort des Landgerichts Berlin (LG Berlin – 67 S 56/15, Beschluss vom 12.05.2015) lautet: Ja!

Zur Begründung führt das LG Berlin in seiner vorgenannten Entscheidung unter II. 1) wie folgt aus: “Die erstinstanzlich streitgegenständliche Modernisierungsankündigung vom 25. September 2013 war formell unwirksam, da sie sich nicht an alle Mietvertragspartner auf Mieterseite richtete. Im Hinblick auf die Berufungsbegründung ist ergänzend lediglich darauf hinzuweisen, dass es selbstverständlich Sache der Klägerin als nach § 566 BGB neu in einen Vertrag eintretende Vermieterin ist, sich Gewissheit über den Vertragspartner zu verschaffen.”