Weist eine E-Mail mit dem Inhalt “ihr denkt, ihr könnt mit euren durchkonstruierten Stories, die immer so einen faschistischen Touch haben, durchkommen, das mag ja sein, ihr könnt diese Mail durchaus vor Gericht ins Gewicht werfen…” einen beleidigenden und ehrverletzenden Charakter auf, die den Vermieter zur Kündigung des Mietvertrags aus wichtigem Grund berechtigt?
Die Antwort des Landgerichts Frankfurt am Main (LG Frankfurt/Main – 2-11 S 103/15, Beschluss vom 22.07.2015) lautet: Ja!
Zur Begründung führt das LG Frankfurt/Main in seiner vorgenannten Entscheidung unter II. wie folgt aus: “Unter Ziff. 2. wiederholt der Beklagte im Wesentlichen seine bisherige Ansicht, dass seine E-Mail vom 09.07.2014 keine herabwürdigende Form und keinen ehrverletzenden Inhalt gehabt habe. Entgegen der Auffassung des Beklagten ist bei der Beurteilung des Inhalts des E-Mails auf den Empfängerhorizont abzustellen. Dem stehen auch nicht die Vorschriften des BGB und der ZPO entgegen.”
