test.de am 11.09.2015 – Bestattungsrecht: Den Abschied regeln!
Noch nie war die Auswahl an Bestattungsmöglichkeiten so groß wie heute. Urnenbeisetzungen in Kirchen sind ebenso möglich wie ein Grab in einem Memoriam-Garten. Immer mehr Menschen möchten ein besonderes Begräbnis, etwa in einer Urnenkirche oder einem Garten. Ihre Wünsche können sie in einer Verfügung festlegen.
Wer seiner Familie oder Freunden seine Vorstellungen mitteilt, trifft in dem Moment eine Bestattungsverfügung. Sie ist für die Hinterbliebenen bindend. Eine vorgeschriebene Form für die Verfügung gibt es nicht. Um Missverständnisse auszuschließen, empfiehlt sich aber die Schriftform (siehe Unterartikel zur Bestattungsverfügung).
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