Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

test.de am 11.09.2015 – Bestattungs­recht: Den Abschied regeln!

Noch nie war die Auswahl an Bestattungs­möglich­keiten so groß wie heute. Urnenbeiset­zungen in Kirchen sind ebenso möglich wie ein Grab in einem Memoriam-Garten. Immer mehr Menschen möchten ein besonderes Begräbnis, etwa in einer Urnenkirche oder einem Garten. Ihre Wünsche können sie in einer Verfügung fest­legen.

Wer seiner Familie oder Freunden seine Vorstel­lungen mitteilt, trifft in dem Moment eine Bestattungs­verfügung. Sie ist für die Hinterbliebenen bindend. Eine vorgeschriebene Form für die Verfügung gibt es nicht. Um Miss­verständ­nisse auszuschließen, empfiehlt sich aber die Schriftform (siehe Unter­artikel zur Bestattungsverfügung).

https://www.test.de/Bestattungsrecht-Den-Abschied-regeln-4900052-0/