Aus der Rubrik “Mieterinformationen:

1.wdr.de am 28.09.2015: Infoblatt – Nebenkostenabrechnung: Unbedingt kontrollieren!

Momentan verschicken viele Vermieter die Nebenkostenabrechnung. Nach Schätzungen des Mieterbundes sind viele Abrechnungen fehlerhaft. So können Mieter nachrechnen:

Die häufigsten Fehler:

Bei der so genannten zweiten Miete gibt es vier typische Fehler:

  1. In vielen Fällen haben die Vermieter die Vorauszahlungen falsch berechnet. Das ist die Pauschale, die Mieter jeden Monat für die Nebenkosten überweisen. Diese Vorauszahlung wird teilweise im Laufe des Jahres erhöht, die Erhöhung wird von Vermietern in ihrer Rechnung aber manchmal vergessen.
  2. Die einzelnen Posten der Nebenkosten werden falsch zusammengerechnet. Insbesondere dann, wenn Vermieter die Abrechnung nicht mit dem Computer erstellen kommt es hier zu Fehlern.
  3. In Häusern mit mehreren Parteien werden Nebenkosten auf alle Parteien umgerechnet. Hierbei gibt es zwei Methoden: Entweder werden die Kosten pro Person, oder nach Quadratmetern umgerechnet. Welche Methode korrekt ist, steht im Mietvertrag. Teilweise werden die Methoden von Vermietern verwechselt. Hier lohnt sich ein Blick in den Mietvertrag.
  4. Nur laufende Kosten dürfen über die Nebenkostenabrechnung abgerechnet werden. Dazu zählen Kosten für Versicherungen, Müllentsorgung oder Abwasser. Nicht aber Kosten für Reparaturen. Welche Kosten abgerechnet werden dürfen steht im Mietvertrag.

http://www1.wdr.de/themen/verbraucher/themen/nebenkosten-102.html