Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

Landgericht Frankfurt am Main – 2-03 O 19/15, Urteil vom 30. Juli 2015: «+30 % mehr Wäschen pro Liter» für das sogenannte Lenor Superkonzentrat ist eine irrführende Angabe!

Verbraucherzentrale Hamburg am 21.09.2015: Gericht verbietet irreführende Werbung für Lenor!

Das Landgericht Frankfurt am Mai sah in dere Auslobung «+30 % mehr Wäschen pro Liter» für das sogenannte Lenor Superkonzentrat eine irrführende Angabe. Die Aussage ist zwar objektiv richtig, wird von der allgemeinen Verbraucherschaft aber mit einer unrichtigen Vorstellung verbunden. Jeder durchschnittlich informierte Verbraucher wird das neue Produkt mit dem alten vergleichen und vermuten, dass er «+30 % mehr» Waschladungen pro Flasche erhält. Doch weil Procter & Gamble mit der Einführung des verbesserten Konzentrats die Füllmenge pro Flasche Lenor von 1.200 Milliliter auf 950 Milliliter gesenkt hat, sind es tatsächlich nur gut 10 Prozent mehr Wäschen.

http://www.vzhh.de/ernaehrung/409024/gericht-verbietet-irrefuehrende-werbung-fuer-lenor.aspx