Berliner Morgenpost am 08.10.2015: Bestellerprinzip – Neues Gesetz: Makler klagen über Umsatzeinbußen!
Studie: 47 Prozent sehen sich ihrer in Existenz gefährdet, weil nicht mehr automatisch die Mieter die Maklerkosten tragen.
Um die Wohnungssuche für Mieter günstiger zu machen, hat die Bundesregierung neben der Mietpreisbremse auch das sogenannte Bestellerprinzip beschlossen, das seit 1. Juni dieses Jahres in Kraft ist. Das Gesetz schreibt vor, dass beim Einsatz eines Maklers immer derjenige die Provision zahlt, der ihn beauftragt hat. Die gute Nachricht für die Mieter ist, dass sich der Großteil der rund 2000 Berliner Makler offenbar an diese Regelung hält. “Wir hatten in den ersten drei Monaten nur eine einzige Beschwerde”, sagte Dirk Wohltorf, erster Vorsitzender des Immobilienverbandes (IVD) Berlin-Brandenburg der Berliner Morgenpost.
http://m.morgenpost.de/berlin/article206030555/Neues-Gesetz-Makler-klagen-ueber-Umsatzeinbussen.html