promietrecht.de: Umzug – Ab November ist Bescheinigung der Meldebehörde vorzulegen!
Was es bei einem Umzug schon mal gab, wird wieder eingeführt: Vermieter werden mit dem neuen Meldegesetz verpflichtet, den Einzug und Auszug eines Mieters mit einer “Vermieterbescheinigung” schriftlich zu bestätigen.
Alle Mieter in Deutschland müssen sich innerhalb von zwei Wochen bei einem Einzug oder Auszug in eine Wohnung anmelden oder abmelden. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Tag des Auszugs oder des Einzugs. Hierfür muss jetzt der Mieter jeweils eine Bescheinigung des Vermieters über den Auszug oder Einzug bei der Meldebehörde vorlegen. Ohne Vermieterbescheinigung ist keine Neuanmeldung, und in den meisten Fällen auch keine Abmeldung möglich.