haufe.de am 22.10.2015: Vollwartungsvertrag: Vermieter muss Instandsetzung rausrechnen!
Amtsgericht Duisburg (AG Duisburg – 45 C 2556/14, Urteil v. 29.4.2015):
Hat der Vermieter für die Aufzugswartung einen Vollwartungsvertrag abgeschlossen, muss er aus den Kosten vor der Umlage auf die Mieter einen Anteil für Instandsetzung herausrechnen. Unterlässt er dies, kann das Gericht diesen Anteil schätzen.