Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 28.10.2015: Ein Girokonto für Jedermann!
In Zukunft sollen alle Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland einen Anspruch auf ein Konto haben – darauf hat sich das Bundeskabinett am 28.10.2015 geeinigt. Das sogenannte Zahlungskontengesetz verpflichtet Kreditinstitute außerdem, den Kontenwechsel zu erleichtern und über alle anfallenden Kosten transparent zu informieren.
http://www.bmjv.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2015/20151028_Zahlungskontengesetz.html