Amtsgericht München – 411 C 26176/14, Urteil vom 30.06.2015: Falsche Selbstauskunft = Fristlose Kündigung!
Eine falsche Selbstauskunft zur Vortäuschung einer besseren Bonität vor Abschluss des Mietvertrages rechtfertigt die außerordentliche fristlose Kündigung durch den Vermieter.
https://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/m/presse/archiv/2015/05016/