Ist eine Mutter verpflichtet, während ihrer Elternzeit einen Nebenjob anzunehmen, um so Geld für eine Unterhaltsverpflichtung zu verdienen?
Die Antwort des Bundesgerichtshofs (BGH – XII ZB 181/14, Beschluss vom 11.02.2015) lautet: Nein!
Zur Begründung führt der BGH in seinem vorgenannten Beschluss in seinem amtlichen Leitsatz wie folgt aus: “Einem zum Minderjährigenunterhalt verpflichteten Elternteil, der sich nach Geburt eines weiteren Kindes dessen Betreuung widmet, kann im Fall einer zu respektierenden Rollenwahl jedenfalls für die ersten beiden Lebensjahre des von ihm betreuten Kindes unterhaltsrechtlich nicht vorgeworfen werden, dass er von der Möglichkeit Gebrauch macht, die Bezugsdauer des Elterngelds zu verdoppeln, und deswegen keine für den Kindesunterhalt ausreichenden Einkünfte hat (im Anschluss an Senatsurteil vom 12. April 2006 – XII ZR 31/04 -FamRZ 2006, 1010).”