Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt am 22.12.2015: Mietzuschuss für einkommensschwache Haushalte in Sozialwohnungen beginnt 2016!

Ab dem 01.01.2016 haben alle Berlinerinnen und Berliner, die in Sozialwohnungen wohnen, Anspruch auf einen Mietzuschuss.

Die wesentlichen Voraussetzungen sind:

  • Die Mieter wohnen in einer Wohnung des Sozialen Wohnungsbaus (Erster Förderweg).
  • Die Mietbelastung aus der Nettokaltmiete (ohne Betriebskosten) zum anrechenbaren Einkommen ist höher als 30 %.
  • Bei energetisch schlechten Wohnhäusern wird ein Mietzuschuss bereits bei der Überschreitung folgender Mietbelastungsquoten gewährt:
    Energieeffizienzklasse F bei über 27 %
    Energieeffizienzklasse G bei über 26 %
    Energieeffizienzklasse H bei über 25 %
  • Leistungsbeziehenden nach SGB II und SGB XII (Grundsicherung bei Arbeitssuche, bei Erwerbsminderung und im Alter) wird abweichend ein Mietzuschuss gezahlt, wenn das Jobcenter oder das Sozialamt nach einem Kostensenkungsverfahren nicht mehr die volle Bruttokaltmiete übernimmt.