Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Medizinische Vorsorge/Patientenverfügung

Es kann der Fall auftreten, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, über eine medizinische Behandlung oder einen ärztlichen Eingriff zu entscheiden. Auch hier können Sie im Wege der Vorsorge Bestimmungen für spätere ärztliche Behandlungen treffen und so Ihr Selbstbestimmungsrecht wahren.

Mit der gesetzlich geregelten Patientenverfügung können Sie für den Fall der späteren Entscheidungsunfähigkeit vorab schriftlich festlegen, ob Sie in bestimmte medizinische Maßnahmen einwilligen oder sie untersagen. Der Arzt hat dann zu prüfen, ob Ihre Festlegung auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutrifft. Ist dies der Fall, so hat er die Patientenverfügung unmittelbar umzusetzen.

Zur Erstellung einer individuellen Patientenverfügung können Sie in der Broschüre „Patientenverfügung“ Textbausteine aufrufen.

Sie können sich zu den Festlegungen in der Patientenverfügung von einem Arzt beraten lassen. Dieser kann Ihnen auch attestieren, dass Sie bei Abgabe der Erklärung einwilligungsfähig sind. Eine solche Bestätigung ist jedoch keine zwingende Voraussetzung für die wirksame Errichtung einer Patientenverfügung.

http://www.bmjv.de/DE/Themen/VorsorgeUndPatientenrechte/Betreuungsrecht/Betreuungsrecht_node.html

E I N L A D U N G

10. Mieter- und Verbraucherstammtisch des AMV

Wann:               20.01.2016, 19:30 Uhr

Wo:                   Restaurant 1860 TSV Spandau, Tanzsportzentrum, Askanierring 150, 13585 Berlin-Spandau

Thema:             Patientenverfügung und Vorsorge – Selbstbestimmung am Lebensende

Referent:          Frank Spade, Diplom-Sozialwirt, Humanistischer Berater Bundeszentralstelle Patientenverfügung (BZPV)

Der 10. Mieter- und Verbraucherstammtisch des AMV findet am 20.01.2016 um 19:30 Uhr im Restaurant 1860 TSV Spandau, Tanzsportzentrum, Askanierring 150, 13585 Berlin-Spandau, statt. Herr Frank Spade, Diplom-Sozialwirt, Humanistischer Berater Bundeszentralstelle Patientenverfügung (BZPV), wird zu dem Thema „Patientenverfügung und Vorsorge – Selbstbestimmung am Lebensende“ ein Kurzreferat halten und danach Fragen der anwesenden Verbraucher beantworten.

http://mieter-verbraucherschutz.berlin/wp-content/uploads/2016/01/Pressemitteilung-2016-1-Einladung-Stammtisch-20.01.16.pdf