Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Der Tagesspiegel am 01.02.2016: Verbraucherrecht und Onlinehandel – Wenn man Ware bekommt, die man nicht bestellt hat!

Unverlangt eingesandt: In Zeiten des Onlinehandels landen Warensendungen immer öfter bei Menschen, die sie nicht bestellt haben. Welche Rechte und Pflichten Verbraucher haben, die irrtümlich beliefert wurden.

http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/verbraucherrecht-und-onlinehandel-wenn-man-ware-bekommt-die-man-nicht-bestellt-hat/12902842.html