Formelle Ordnungsgemäßheit einer Betriebskostenabrechnung – BGH gibt eigene Rechtsprechung auf!
BGH lockert Anforderungen an formelle Wirksamkeit einer Betriebskostenabrechnung!
Der BGH – VIII ZR 93/15 – hält mit Urteil vom 20.01.2016 (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=73552&pos=8&anz=489) an seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. insbesondere Senatsurteil vom 14. Februar 2007 – VIII ZR 1/06, NJW 2007, 1059, Rn. 10) nicht mehr fest, wonach die Angabe lediglich “bereinigter” Gesamtkosten die Unwirksamkeit der Abrechnung aus formellen Gründen zur Folge hat. Er entscheidet nunmehr, dass es zur Erfüllung der Mindestanforderungen einer Nebenkostenabrechnung, durch die die Abrechnungsfrist des § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB gewahrt wird, genügt, wenn … weiterlesen

Pingback: Pressemitteilung 06/2016 – News in/aus Spandau