Verbraucherzentrale Thüringen e.V. am 01.03.2016 – Umzug: Verbraucher können früher raus aus Telefonverträgen!
Beim Wohnortwechsel ist Zugang der Kündigung entscheidend, nicht der Tag des Auszugs.
Es galt zu klären, wann die Kündigungsfrist des Vertrags zu laufen beginnt. Ist es mit dem Zugang des Schreibens beim Telekommunikationsanbieters oder erst am Tag des Auszugs? In einem kürzlich veröffentlichten Urteil, entschied das Amtsgericht Köln (Urteil vom 27. Januar 2016, Az. 142 C 408/15), dass die Frist mit dem Kündigungsschreiben beginnt. Die Kündigung wird jedoch frühestens beim Auszug wirksam.