Berliner Zeitung am 13.06.2016: Reparieren, Streichen – Diese Pflichten haben Mieter beim Auszug
Zunächst einmal müssen Mieter beim Auszug aus einer Wohnung nicht unbedingt renovieren. Das ist Aufgabe des Vermieters. Der Vermieter kann diese Verpflichtung aber auf den Mieter übertragen, erklärt der Interessenverband Mieterschutz in Hannover. Erst dann muss der Mieter auch zum Pinsel greifen.