Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

Süddeutsche Zeitung am 15.06.2016: Urteil: Makler darf keine Besichtigungsgebühr verlangen

Ein Makler darf keine Besichtigungsgebühr von Wohnungsinteressenten verlangen. Das entschied das Landgericht Stuttgart im Prozess gegen einen Wohnungsvermittler und verurteilte ihn zur Unterlassung.

http://www.sueddeutsche.de/news/wirtschaft/immobilien-urteilmakler-darf-keine-besichtigungsgebuehr-verlangen-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-160615-99-322683