Amtsgericht Lichtenberg – 2 C 202/16, Urteil vom 28.09.2016: Urteil zur „Mietpreisbremse“
n-tv.de am 29.09.2016: Mietpreisbremse? Geht doch! Vermieter muss überhöhte Miete erstatten!
Seit 2015 gilt in Berlin die Mietpreisbremse. Diese soll bei Neuvermietungen rasante Preiserhöhungen verhindern. Kritiker bemängeln jedoch, dass die Verordnung zu viele Schlupflöcher lässt. Doch per Gerichtsentschluss muss jetzt erstmals ein Vermieter blechen.
http://www.n-tv.de/ratgeber/Vermieter-muss-ueberhoehte-Miete-erstatten-article18755291.html