BGH – XII ZB 473/13, Beschluss vom 18.02.2015 – Lesbisches Paar darf Samenspender nicht verheimlichen!
Dank einer Samenspende bekommt ein lesbisches Paar ein Kind. Die Partnerin will das Kind adoptieren, soll dafür die Zustimmung des Spenders vorlegen. Sie verweigert. Der BGH lehnte die Adoption deshalb ab.
http://www.welt.de/vermischtes/article138851043/Lesbisches-Paar-darf-Samenspender-nicht-verheimlichen.html