Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

promietrecht.de: Heizkosten falsch berechnet – 15 % abziehen!

Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Kürzung von Heizkosten:

Wenn der Vermieter die Kosten für Heizung und Warmwasser nicht ordentlich nach Verbrauch abgerechnet hat, oder die Abrechnung falsch berechnet ist, dann kann der Mieter von den Kosten, die gemäß der Abrechnung auf seine Wohnung entfallen sollen, 15 % abziehen.

http://www.promietrecht.de/Blog/Heizkosten-falsch-berechnet-15-abziehen-E2410.htm