Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

BGH – VIII ZR 243/13 + VIII ZR 260/13 + VIII ZR 109/14, Urteile vom 25.03.2015 – Auch eine Eigentümergemeinschaft hat ein Recht auf Verbraucherschutz!

Wohnungseigentümergemeinschaften müssen als Verbraucher behandelt werden und sind dementsprechend rechtlich geschützt. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in mehreren Urteilen entschieden (Az.: VIII ZR 243/13, Az.: VIII ZR 260/13, Az.: VIII ZR 109/14). In allen Fällen ging es um spezielle Preisanpassungsklauseln von Gasversorgern, wonach die Gaspreise an die Entwicklung des Ölpreises gekoppelt sind. Nun entschieden die Richter: Die Vertragsbedingungen benachteiligen die Verbraucher und sind daher unwirksam.

http://news.immowelt.de/recht-steuern/artikel/2893-streit-um-gaspreise-auch-eine-eigentuemergemeinschaft-hat-ein-recht-auf-verbraucherschutz.html