Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

berlinonline.de am 24.11.2016 – Betriebskostenabrechnung: Keine Zinsen auf Guthaben

Entsteht Mietern durch eine monatliche Betriebskosten-Vorauszahlung ein Guthaben, dürfen sie keine Verzugszinsen dafür verlangen. Auch dann nicht, wenn zu spät abgerechnet wird.

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