promietrecht.de: Betriebskostenabrechnung – Bescheinigung nach § 35a EStG
Für die steuerliche Geltendmachung haushaltsnaher Dienstleistungen und Handwerkerleistungen, die im Rahmen von Betriebskosten anfallen, die der Mieter zahlt, braucht man eine Bescheinigung, Aufstellung des Verwalters / Vermieters , um über den anteiligen in der Steuererklärung anzusetzenden Aufwand Steuer sparen zu können.
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