Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Muss der Vermieter bei einem Mieterhöhungsverlangen nach dem Berliner Mietspiegel 2015 substantiiert darlegen und beweisen, dass es sich um eine gepflegte Müllstandfläche handelt?

Die Antwort des Amtsgerichts Lichtenberg (AG Lichtenberg – 15 C 10/16, Urteil vom 04.11.2016) lautet: Ja!

Zur Begründung führt das Amtsgericht Lichtenberg in seiner vorgenannten Entscheidung unter II. 2) c) wie folgt aus: ” In der Merkmalsgruppe 5 (Wohnumfeld) hat die Klägerin nicht substantiiert darlegen und beweisen können, dass es sich um eine gepflegte Müllstandfläche … handelt.

In Bezug auf die Müllstandsfläche kommt es allein auf das tatsächliche Erscheinungsbild des Müllstellplatzes an. Aus den von der Beklagten eingereichten Lichtbildausdrucken von verschiedenen Tagen sind eine umfangreiche und großflächige Verunreinigung des Müllstellplatzes sowie überfüllte Mülltonnen mit neben den Mülltonnen abgestellten Müllsäcken ersichtlich. Auch der Eindruck beim Ortstermin, nur einen Tag nach einer größeren Säuberungsaktion, zeigte keine gepflegte Müllstandsfläche, die besonders sichtbegrenzend gestaltet war.”