Aus der Rubrik “Gesetzesvorhaben”:

Kabinett beschließt gesetzliche Grundlage für das Deutsche Institut für Menschenrechte!

Die Bundesregierung hat am 18.03.2015 den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) beschlossen.

“Das Deutsche Institut für Menschenrechte sei Eckpfeiler unseres Einsatzes für Menschenrechte”, erklärte Bundesminister Maas. “Es habe sich national wie international einen hervorragenden Ruf erarbeitet. Mit dem Entwurf werde nach einer langen und intensiven Diskussion, endlich eine gesetzliche Grundlage für das DIMR geschaffen”.

§ 1 DIMRG Rechtsstellung und Finanzierung

(1) Der eingetragene Verein Deutsches Institut für Menschenrechte ist die unabhängige nationale Institution der Bundesrepublik Deutschland zur Information der Öffentlichkeit über die Lage der Menschenrechte im In- und Ausland sowie zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte, wenn und solange der Verein die sich aus den Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen aus dem Jahr 1993 (Anlage der Entschließung der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 20. Dezember 1993, U.N. Doc. A/Res/48/134) ergebenden Aufgaben des § 2 wahrnimmt und die Voraussetzungen der §§ 3 bis 7 erfüllt. Das Deutsche Institut für Menschenrechte e.V. erhält für die Finanzierung der Aufgaben nach § 2 Absatz 2 und Absatz 4 im Rahmen der im Bundeshaushaltsplan jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Zuwendungen gemäß § 44 der Bundeshaushaltsordnung und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften und Nebenbestimmungen aus dem Haushalt des Deutschen Bundestages, sofern die in §§ 2 bis 7 genannten Mindestvoraussetzungen in der jeweiligen Satzung des Instituts erfüllt werden.

(2) Das Deutsche Institut für Menschenrechte e. V. hat zugleich die Funktionen eines unabhängigen Mechanismus gemäß Artikel 33 Absatz 2 des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BGBl. 2008 II S. 1419, 1420).

http://www.bmjv.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2015/20150318_Kabinett_beschlie%C3%9Ft_gesetzliche_Grundlage_fuer_das_DIMR.html?nn=3433226