89. Sitzung Deutscher Bundestag am 27.02.2015 – Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Kleinanlegerschutzgesetzes!
Intention des Gesetzes: Dadurch sollen Anleger angesichts neuer Transparenzregeln und verbesserter Informationen künftig die Risiken von Vermögensanlagen besser einschätzen können. Außerdem soll die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht neue Aufsichtsbefugnisse erhalten.