Bundesgerichtshof – BGH – VIII ZR 52/18, Urteil vom 24.10.2018
haufe.de am 13.11.2018: Eigene Küche des Mieters zählt für Mieterhöhung nicht
Eine vom Mieter auf eigene Kosten in die Mietwohnung eingebaute (Küchen-)Einrichtung bleibt bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete auf Dauer unberücksichtigt, auch wenn der Mieter zuvor absprachegemäß eine vorhandene Einrichtung entfernt hat.